Rechtsprechung
BPatG, 16.08.2001 - 32 W (pat) 146/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 16.08.2001 - 32 W (pat) 146/00
Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt es nicht an der erforderlichen Unterscheidungseignung (BGH GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").
- BPatG, 05.07.2016 - 24 W (pat) 510/16
Markenbeschwerdeverfahren - "CHOCOLAT PLAISIR" - keine Unterscheidungskraft
Lediglich das Element "CHOCOLAT" sei für Schokolade beschreibend, der Bestandteil "PLAISIR" im Sinne von "Freude, Spaß, Vergnügen" stelle demgegenüber keine beschreibende Angabe für Zuckerwaren und Schokolade dar, wie das Bundespatentgericht bereits entschieden habe (BPatG 32 W (pat) 146/00 - PLAISIR, verfügbar über PAVIS/PROMA).Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Verweis der Anmelderin auf eine Entscheidung des 32. Senats zu der Anmeldung "PLAISIR" (BPatG 32 W (pat) 146/00 - PLAISIR, erhältlich über PAVIS/PROMA), noch aus dem Verweis auf die Eintragung einer Wort-/Bildmarke "chocolat plaisir" im französischen Markenregister.